Zentraler Betriebshof der Stadt Marl

Satzungen und Formulare

Hinweise

Sperrmüll umfasst sperrige bewegliche Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel Stühle, Tische, Schränke und anderes Mobiliar sowie Lattenroste und Matratzen. Nicht zum Sperrmüll gehören fest verbaute Bestandteile wie zum Bespiel Fenster, Türen, Zargen sowie Waschbecken und Toilettentöpfe, Gartenzäune und Gartenhäuser, Pappe und Kartonagen sowie Schadstoffe und jegliche Abfälle, welche über die Restabfalltonne entsorgt werden können.

Große Elektrogeräte wie Backöfen, Kühlschränke, Waschmaschinen oder Staubsauger werden im Rahmen der Sperrmüllsammlung ebenfalls gebührenfrei abgeholt, müssen jedoch bei der Terminvereinbarung gesondert angegeben werden.

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